Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen der Studio 1 GmbH (nachfolgend «Studio 1») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Teilnehmer») in den Bereichen Schulung/Beratung sowie Video- und Fotoproduktion. Gültig ab: April 2025.
LEISTUNGEN
Studio 1 bietet folgende Leistungen an:
- Öffentliche und Client-Site-Schulungen (Inhalte gemäss Ausschreibung oder individueller Vereinbarung)
- Beratung und Ausbildung im Bereich Video-, Film- und TV-Produktionen
- Konzeption, Planung und Umsetzung von Video-, Film-, Foto- und Multimediaprojekten
- Dienstleistungen wie Casting, Location-Scouting, Kameraarbeit, Animation, Schnitt, Untertitelung, Vertonung, Color Grading, Fotobearbeitung und Ausgabe für diverse Plattformen
ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS BEI SCHULUNGEN
Anmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder online. Eine Anmeldung gilt als verbindlich, sobald Studio 1 diese schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung enthält Details zu Preis, Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort.
ABSAGE UND VERSCHIEBUNG VON SCHULUNGEN
Studio 1 behält sich vor, Schulungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Teilnehmer werden rechtzeitig informiert; geleistete Zahlungen werden bei Absage vollständig rückerstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
CLIENT-SITE-SCHULUNGEN
Bei Schulungen vor Ort beim Auftraggeber sind zuvor vereinbarte Raumanforderungen und Teilnehmerzahlen verbindlich. Überschreitungen berechtigen Studio 1 zu zusätzlichen Verrechnungen oder zur Absage der Veranstaltung. Client-Site-Schulungen sind MwSt-pflichtig.
ANNULLIERUNG VON SCHULUNGEN DURCH TEILNEHMER
Bei Absagen gelten folgende Gebühren:
- Bis 30 Kalendertage vor Beginn: 5 % Bearbeitungsgebühr
- 9 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 50 % der Kursgebühren
- Weniger als 14 Kalendertage vor Beginn: 100 % der Kursgebühren
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Schulungen
Preise für Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive Schulungsunterlagen. Öffentliche Bildungsleistungen sind mehrwertsteuerbefreit. Zahlungen erfolgen vor Kursbeginn gemäss Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug wird der Platz anderweitig vergeben, Gebühren gemäss Punkt 5 bleiben vorbehalten.
Video- und Fotoproduktion
Produktionsleistungen werden gemäss Offerte verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des Honorars bei Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. verrechnet.
MEHRAUFWAND UND ABNAHME (VIDEO- UND FOTOPRODUKTION)
Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Umstände wird rechtzeitig mitgeteilt und separat verrechnet. Werke gelten nach 7 Kalendertagen ab Lieferung ohne Rüge als abgenommen.
URHEBERRECHTE
Grundsatz
Die Urhebernutzungsrechte an den von Studio 1 geschaffenen Werken (Fernseh- und Videoproduktionen, Webauftritten, Printproduktionen, Multimedialösungen, Fotografie, Design, grafische Entwürfe, Skizzen, Texte etc.) verbleiben bei Studio 1. Studio 1 verfügt über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992. Studio 1 ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Nutzungsumfang und -rechte
Der Umfang der erlaubten Nutzung an den von Studio 1 geschaffenen Werken ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, aus ihrer Offerte. Die von Studio 1 geschaffenen Werke dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Ebenso dürfen Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, nur im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Solange nichts anderes vereinbart wird, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung der von Studio 1 geschaffenen Werke durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung. Ein Recht zur Bearbeitung der von Studio 1 geschaffenen Werke wird nicht eingeräumt. Für jede Verwendung und jede ausserhalb des Auftrages liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Studio 1 einzuholen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Einverständnis von Studio 1 Änderungen an den von Studio 1 geschaffenen Werken vorzunehmen. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung sowie jede Bearbeitung von Werken von Studio 1 ohne ihre Erlaubnis zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe nach sich.
Widerrechtliche Nutzung
Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von Studio 1 sowie von Präsentationsvorschlägen (z.B. Pitch) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von 20‘000.– pro Nutzung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der obgenannten Konventionalstrafe und verpflichtet zur Leistung von Schadenersatz.
Präsentationen, Pitch
Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken sowie von Konzepten und Ideen von Studio 1, die dem Auftraggeber im Rahmen von Präsentationen (z.B. Pitch) zur Kenntnis gebracht werden, erfordert die schriftliche Zustimmung von Studio 1.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Studio 1 haftet nicht für Schäden oder Verlust persönlicher Gegenstände während Schulungen oder Produktionen. Teilnehmer und Auftraggeber sorgen selbst für ausreichende Versicherungsdeckung.
GEWÄHRLEISTUNG
Studio 1 gewährleistet die professionelle Durchführung aller angebotenen Leistungen. Für individuell zu erreichende Lernerfolge sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung bereitgestellter Drittmaterialien trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
BEIZUG DRITTER
Studio 1 darf zur Auftragserfüllung Dritte auf Rechnung des Auftraggebers beiziehen und haftet nicht für deren Leistungen oder Rechnungen.
DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Teilnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Studio 1.
BEENDIGUNG VON DAUERAUFTRÄGEN
Daueraufträge können mit einer Frist von sechs Monaten auf Monatsende gekündigt werden. Bei Insolvenz einer Partei besteht ein sofortiges Rücktrittsrecht.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Lücken werden durch Regelungen ersetzt, welche dem ursprünglich vereinbarten Zweck am nächsten kommen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Studio 1 behält sich jederzeit Änderungen dieser AGB vor. Diese AGB unterstehen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Studio 1 GmbH.
Studio 1 GmbH, Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen