Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio 1 GmbH
Gültig ab: 1. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Beziehungen zwischen der Studio 1 GmbH (nachfolgend «Studio 1») und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Teilnehmer») in den Bereichen Schulung/Beratung sowie Video- und Fotoproduktion. Die Allgemeinen Bestimmungen (Abschnitt I) gelten für sämtliche Leistungen. Die Besonderen Bestimmungen gelten je nach Leistung: Abschnitt II für Kurse und Schulungen, Abschnitt III für Video- und Fotoproduktionen. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen den Allgemeinen vor.
I. Allgemeine Bestimmungen
I.1 Geltungsbereich
Studio 1 bietet Leistungen in zwei Bereichen an: Kurse und Schulungen (Abschnitt II) sowie Video- und Fotoproduktionen (Abschnitt III). Mit der Anmeldung zu einem Kurs bzw. der Erteilung eines Produktionsauftrags anerkennt der Kunde diese AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von Studio 1 gegenüber dem einzelnen Kunden schriftlich bestätigt wurden.
I.2 Datenschutz und Vertraulichkeit
Studio 1 bearbeitet die erhobenen Personendaten zur Vertragsabwicklung (Anmeldung, Durchführung, Rechnungsstellung, Kommunikation) im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzerklärung von Studio 1 (abrufbar unter studioeins.ch/datenschutzerklaerung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung nötig ist (z. B. Zahlungs- und IT-Dienstleister) oder – bei Zahlungsverzug – an eine beauftragte Inkassostelle. Für Newsletter und Marketing-Kommunikation wird eine separate, jederzeit widerrufbare Einwilligung eingeholt. Teilnehmer und Auftraggeber verpflichten sich ihrerseits zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
I.3 Haftung und Versicherung
Die Haftung von Studio 1 ist auf den vereinbarten Auftrags- bzw. Kurswert beschränkt. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverluste. Für Hilfspersonen haftet Studio 1 nur bei grober Verletzung der Auswahl- oder Instruktionspflicht. Studio 1 haftet nicht für Schäden oder Verlust von persönlichen Gegenständen während Schulungen oder Produktionen; Teilnehmer und Auftraggeber sorgen selbst für ausreichende Versicherungsdeckung.
I.4 Gewährleistung
Studio 1 gewährleistet die professionelle Durchführung aller angebotenen Leistungen. Für individuell zu erreichende Lernerfolge sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung bereitgestellter Drittmaterialien trägt einzig der Auftraggeber die Verantwortung.
I.5 Beizug Dritter
Studio 1 ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Freelancer, Subunternehmer) beizuziehen, und haftet nicht für deren Leistungen oder Rechnungen, soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung von Studio 1 vereinbart wurden.
I.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von Studio 1 nicht zu vertretende Umstände befreien Studio 1 für deren Dauer und einen angemessenen Zeitraum danach von der Erfüllung der betroffenen Pflichten. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse und Unwetter, Epidemien und behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Unfall, schwere Erkrankung oder Todesfall bei den eingesetzten Personen sowie der Ausfall unverzichtbarer Subunternehmer. Studio 1 informiert den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um einen Ersatztermin bzw. – bei Kursen – um die Überführung in ein gleichwertiges Format (z. B. online). Schadenersatzansprüche wegen der dadurch bedingten Verzögerung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Auftrag schriftlich auflösen; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
I.7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Lücken werden durch Regelungen ersetzt, welche dem ursprünglich vereinbarten Zweck am nächsten kommen.
I.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Studio 1 behält sich jederzeit Änderungen dieser AGB vor; massgebend ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Auftragserteilung gültige Fassung. Diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Studio 1 GmbH, soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen.
II. Besondere Bestimmungen für Kurse und Schulungen
II.1 Leistungen
Studio 1 bietet öffentlich zugängliche und Client-Site-Schulungen an (Inhalte gemäss Ausschreibung oder individueller Vereinbarung).
II.2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder online. Eine Anmeldung gilt als verbindlich, sobald Studio 1 diese schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung enthält Details zu Preis, Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort.
II.3 Mindestteilnehmerzahl, Absage und Änderungen durch Studio 1
Die Durchführung eines Kurses setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Studio 1 behält sich vor, Schulungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Teilnehmer werden rechtzeitig informiert; geleistete Zahlungen werden bei Absage vollständig zurückerstattet oder auf eine spätere Durchführung angerechnet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Studio 1 behält sich zudem vor, aus organisatorischen Gründen den Durchführungsort, den Zeitplan oder die Kursleitung zu ändern, sofern der wesentliche Kursinhalt und -nutzen erhalten bleibt.
II.4 Client-Site-Schulungen
Bei Schulungen beim Auftraggeber vor Ort sind zuvor vereinbarte Raumanforderungen und Teilnehmerzahlen verbindlich. Überschreitungen berechtigen Studio 1 zu zusätzlichen Verrechnungen oder zur Absage der Veranstaltung. Client-Site-Schulungen sind MWST-pflichtig.
II.5 Annullierung durch den Teilnehmer
Die Anmeldung ist verbindlich. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahme oder erscheint er nicht zum Kurs, kann der reservierte Platz kurzfristig nicht mehr vergeben werden. Studio 1 berechnet hierfür folgende Pauschalbeträge («Annullierungskosten») als Prozentsatz der Kursgebühr:
- bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: 5 %
- 29 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 %
- 14 Kalendertage oder weniger vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 %
Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Studio 1. Wurde die Kursgebühr bereits bezahlt, werden die Annullierungskosten mit dem bezahlten Betrag verrechnet und der verbleibende Restbetrag zurückerstattet; andernfalls werden die Annullierungskosten in Rechnung gestellt. Bei den Annullierungskosten handelt es sich um pauschalierten Schadenersatz; sie gelten gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG als Nicht-Entgelt und werden ohne MWST ausgewiesen.
Umbuchung und Ersatzteilnehmer. Anstelle einer Stornierung kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennen oder – sofern Plätze verfügbar sind – auf eine spätere Durchführung desselben Kurses umbuchen. In solchen Fällen entfallen die Annullierungskosten.
Krankheit oder Unfall. Legt der Teilnehmer vor Kursbeginn oder spätestens 10 Tage nach der Kursdurchführung ein ärztliches Zeugnis vor, wonach die Teilnahme aufgrund Krankheit oder Unfall nicht möglich war, verzichtet Studio 1 aus Kulanz auf die Annullierungskosten und bucht den Teilnehmer auf eine spätere Durchführung um. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Kursgeldes besteht in diesem Kulanzfall nicht.
Rückerstattungen. Wird ein bereits bezahlter Betrag ganz oder teilweise zurückerstattet, werden die dabei anfallenden, vom Zahlungsdienstleister nicht rückerstatteten Gebühren (z. B. Kreditkarte, PayPal) vom Rückerstattungsbetrag in Abzug gebracht.
II.6 Kein Widerrufsrecht
Es besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Für Absagen und Annullierungen durch Teilnehmer gelten ausschliesslich die Storno-Bestimmungen gemäss Ziffer II.5.
II.7 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise für Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive Schulungsunterlagen. Öffentliche Bildungsleistungen sind von der MWST befreit. Zahlungen erfolgen vor Kursbeginn gemäss Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug wird der Platz anderweitig vergeben; Gebühren gemäss Ziffer II.5 bleiben vorbehalten.
II.8 Urheberrecht an Kursunterlagen
Sämtliche im Rahmen des Kurses abgegebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen (namentlich Skripte, Vorlagen, Präsentationen, Übungs- und Projektdateien, Foto-, Audio- und Videomaterial) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum von Studio 1 bzw. der jeweiligen Kursleitung. Die Teilnehmer dürfen die Unterlagen ausschliesslich für den eigenen, persönlichen Gebrauch nutzen. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung – auch auszugsweise – ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Studio 1 widerrechtlich und untersagt. Das Weitergeben von Zugangsdaten zu Online-Unterlagen an Dritte ist untersagt.
II.9 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen des Unterrichts sowie von anderen Teilnehmern oder der Kursleitung durch Teilnehmer sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Studio 1 und der jeweils betroffenen Personen gestattet. Studio 1 kann während des Kurses Aufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken erstellen; die Verwendung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, für die Kommunikation von Studio 1 (Website, soziale Medien, Printmaterial) erfolgt nur mit deren freiwilliger, jederzeit widerrufbarer Einwilligung.
II.10 Verhalten und Ausschluss
Die Teilnehmer verhalten sich so, dass der Kursbetrieb und die übrigen Teilnehmer nicht gestört werden, und befolgen die Anweisungen der Kursleitung sowie die Hausordnung. Studio 1 behält sich vor, Teilnehmer, die den Kursbetrieb wiederholt oder schwerwiegend stören, andere Personen belästigen oder gefährden oder Einrichtungen vorsätzlich beschädigen, vom Kurs auszuschliessen. In diesen Fällen bleibt das volle Kursgeld geschuldet; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
II.11 Haftung im Kursbereich
Studio 1 übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Lernerfolg oder die Eignung eines Kurses für die individuellen Ziele der Teilnehmer. Für im Kurs bereitgestellte Software, Geräte und Ausrüstung wird keine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit übernommen; die Teilnehmer sind für ihre eigene Ausrüstung sowie für die Sicherung ihrer Daten selber verantwortlich. Von Studio 1 zur Verfügung gestellte Geräte und Ausrüstung sind sorgfältig zu behandeln; für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden haften die Teilnehmer. Im Übrigen gilt Ziffer I.3.
II.12 Gutscheine
Von Studio 1 ausgestellte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig und können für das gesamte Kursangebot eingelöst sowie an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Ein Restguthaben nach Teileinlösung bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen. Verloren gegangene oder gestohlene Gutscheine werden nicht ersetzt.
III. Besondere Bestimmungen für Video- und Fotoproduktionen
III.1 Leistungen
Studio 1 bietet im Produktionsbereich insbesondere an:
- Beratung und Ausbildung im Bereich Video-, Film- und TV-Produktionen
- Konzeption, Planung und Umsetzung von Video-, Film-, Foto- und Multimediaprojekten
- Dienstleistungen wie Casting, Location-Scouting, Kameraarbeit, Animation, Schnitt, Untertitelung, Vertonung, Color Grading, Fotobearbeitung und Ausgabe für diverse Plattformen
III.2 Preise und Zahlungsbedingungen
Produktionsleistungen werden gemäss Offerte verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des Honorars bei Auftragsbestätigung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p. a. verrechnet.
III.3 Material und Rechtegarantie des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber Material zur Verfügung oder verlangt er die Einbindung bestimmter Inhalte (insbesondere Musik, Logos, Schriften, Fotos, Videos, Texte, Marken sowie Aufnahmen abgebildeter Personen), so sichert er zu, über sämtliche hierfür erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte zu verfügen, und räumt Studio 1 die zur vertragsgemässen Verwendung nötigen Rechte ein. Er sorgt insbesondere für die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (Model Releases) sowie für die Freigaben betreffend Drehorte und abgebildetes Eigentum (Property Releases). Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Rechtmässigkeit des beigestellten Materials allein verantwortlich. Er hält Studio 1 von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus dem beigestellten Material oder aus seinen Vorgaben entstehen, vollumfänglich schad- und klaglos, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
III.4 Terminverschiebung und Absage durch den Auftraggeber
Verschiebt oder storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, so werden die bis dahin angefallenen Aufwände und Fremdkosten (insbesondere reservierte Drehtage, engagierte Personen, Technik, Location, Reise) in Rechnung gestellt. Zusätzlich schuldet er eine Ausfallentschädigung, berechnet auf dem Auftragswert des betroffenen Termins:
- mehr als 14 Tage vor dem Termin: 25 %
- 7 bis 14 Tage vorher: 50 %
- 3 bis 6 Tage vorher: 75 %
- weniger als 3 Tage vorher oder am Termin selbst: 100 %
Die geleistete Anzahlung wird angerechnet, ist jedoch nicht rückerstattbar. Übersteigen bereits aufgewendete Fremdkosten die Ausfallentschädigung, werden sie zusätzlich geschuldet. Massgebend für die Frist ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei Studio 1.
III.5 Mehraufwand und Abnahme
Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Umstände wird rechtzeitig mitgeteilt und separat verrechnet. Werke gelten nach 7 Kalendertagen ab Lieferung ohne Rüge als abgenommen (Abnahmefrist).
III.6 Korrektur- und Revisionsschlaufen
Im vereinbarten Preis sind zwei (2) Korrekturschlaufen pro Werk enthalten, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart. Als Korrekturschlaufe gilt eine gesammelte, schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers. Jede weitere Korrekturschlaufe sowie Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang oder das freigegebene Konzept hinausgehen (insbesondere inhaltliche Neukonzeption, Änderung von Struktur, Sprecher, Musik oder Bildauswahl), werden nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet. Rückmeldungen sind gesammelt innert der Abnahmefrist einzureichen.
III.7 Rohdaten und Projektdateien
Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind Rohdaten und Zwischenstände, insbesondere Kameraoriginale (RAW), Originaltonaufnahmen, ungeschnittenes Bildmaterial, Schnitt-, Projekt- und Arbeitsdateien, Grafik-Quelldateien sowie Konzepte und Drehbücher. Diese verbleiben im Eigentum von Studio 1. Geschuldet und geliefert werden ausschliesslich die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung aufgeführten Endprodukte im vereinbarten Ausgabeformat. Eine Herausgabe von Rohdaten oder Projektdateien erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.
III.8 Aufbewahrung und Datensicherung
Studio 1 bewahrt die gelieferten Endprodukte (Masterfiles) nach Abnahme während zwölf (12) Monaten sorgfältig auf, ist danach aber berechtigt – nicht verpflichtet –, sie zu löschen. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Entschädigung. Rohdaten und Projektdateien werden nicht archiviert; Studio 1 übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit oder Wiederherstellung. Mit der Übergabe der Endprodukte geht die Verantwortung für die dauerhafte Sicherung (Backup) auf den Auftraggeber über. Studio 1 haftet nicht für Datenverluste nach erfolgter Lieferung.
III.9 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Musiklizenzen
Grundsatz. Die Urhebernutzungsrechte an den von Studio 1 geschaffenen Werken (Fernseh- und Videoproduktionen, Webauftritten, Printproduktionen, Multimedialösungen, Fotografie, Design, grafische Entwürfe, Skizzen, Texte etc.) verbleiben bei Studio 1. Studio 1 verfügt über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 in der jeweilig aktuellen Fassung. Studio 1 ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
Nutzungsumfang. Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus einem separaten Vertrag oder, wenn ein solcher fehlt, aus der Offerte. Die Werke dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden; dasselbe gilt für ausgehändigte Auftragsunterlagen. Solange nichts anderes vereinbart wird, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung auf die einmalige Verwendung. Ein Recht zur Bearbeitung wird nicht eingeräumt. Für jede darüber hinausgehende Verwendung ist die Erlaubnis von Studio 1 einzuholen. Änderungen an den Werken ohne Einverständnis von Studio 1 sind nicht gestattet. Jede über den Auftrag hinausgehende Nutzung sowie jede Bearbeitung ohne Erlaubnis zieht die Zahlung einer Konventionalstrafe nach sich.
Rechteübergang bei vollständiger Zahlung. Sämtliche dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Auftrag (einschliesslich Mehraufwand, Spesen und Verzugszinsen). Bis dahin ist eine Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch den Auftraggeber nicht gestattet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Studio 1 die eingeräumten Nutzungsrechte bis zum vollständigen Zahlungseingang widerrufen; eine gleichwohl erfolgte Nutzung gilt als widerrechtlich.
Widerrechtliche Nutzung. Die widerrechtliche Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken von Studio 1 sowie von Präsentationsvorschlägen (z. B. Pitch) verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 20’000.– pro Nutzung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Durch die Zahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Jede weitere Nutzung untersteht der Zahlung der obgenannten Konventionalstrafe und verpflichtet zur Leistung von Schadenersatz.
Präsentationen, Pitch. Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken sowie von Konzepten und Ideen von Studio 1, die dem Auftraggeber im Rahmen von Präsentationen (z. B. Pitch) zur Kenntnis gebracht werden, erfordert die schriftliche Zustimmung von Studio 1.
Musik- und Lizenzrechte. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet Studio 1 lizenzierte Bibliotheksmusik im Rahmen des Auftrags. Wünscht der Auftraggeber eine bestimmte Musik, so erfolgt deren Lizenzierung (z. B. SUISA, Verlag) auf Kosten und Verantwortung des Auftraggebers.
III.10 Referenz und Eigenwerbung
Studio 1 ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten fertigen Werke sowie am Set entstandene «Behind the Scenes»-Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen – insbesondere im eigenen Portfolio, auf der Website, im Showreel, in sozialen Medien, bei Wettbewerbseingaben und in Kundengesprächen – und dabei den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Ausgenommen sind Werke, die erkennbar ausschliesslich der internen Kommunikation dienen oder als vertraulich gekennzeichnet sind; diese nutzt Studio 1 nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen; eine bereits rechtmässig erfolgte Veröffentlichung bleibt davon unberührt.
III.11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Studio 1.
III.12 Beendigung von Daueraufträgen
Daueraufträge können jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Dies gilt insbesondere bei Insolvenz einer Partei.
Studio 1 GmbH, Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen