Powerbank und Kameraakku im Flugzeug 2026: Die neuen Regeln, die du wissen musst
Seit Anfang 2026 gelten für Powerbanks im Flugzeug verschärfte Regeln: maximal 2 Stück, kein Laden an Bord, kein Overhead-Bin. Was sich konkret geändert hat — und was beim nächsten Flug gilt.
Was hat sich 2026 geändert — und warum?
Wer 2026 eine Powerbank im Flugzeug mitführen möchte, muss deutlich genauer hinschauen als früher. Die Regeln haben sich in mehreren Schritten verschärft: Die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) in der 67. Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2026, haben erstmals globale Basisregeln für Powerbanks in der Kabine eingeführt. Am 27. März 2026 legte die ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) mit einem verbindlichen Addendum nach — gültig für alle 193 Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig haben Airlines wie Lufthansa, Swiss, Edelweiss und American Airlines eigene, teils noch striktere Richtlinien eingeführt.
Die Unfälle, die zur neuen Regelung führten
Hintergrund ist ein markanter Anstieg an Zwischenfällen: Die US-amerikanische FAA hat für 2025 insgesamt 97 bestätigte Vorfälle mit Lithiumbatterien an Bord dokumentiert — ein Plus von 93 Prozent gegenüber 2014, als es lediglich 9 Fälle gab. Einer der folgenreichsten Auslöser für die neue Regulierungswelle war der Brand an Bord von Air Busan Flug 2250 am 28. Januar 2025 am Flughafen Gimhae in Südkorea: Eine Powerbank im Gepäckfach über den Sitzen löste einen Brand aus, der das Flugzeug zerstörte. 27 Personen wurden verletzt. Südkoreanische Ermittler kamen im Anschluss zum Schluss, dass die Isolation einer Powerbank-Batterie versagt hatte. Nur wenige Monate später, am 18. Oktober 2025, musste Air-China-Flug CA139 von Hangzhou nach Seoul notlanden, nachdem eine Powerbank im Overhead-Bin Feuer fing und Flammen sowie dichter Rauch die Kabine füllten — diesmal ohne Verletzte.
Lithium-Ionen-Zellen können unter bestimmten Bedingungen in einen sogenannten Thermal Runaway geraten: eine selbstverstärkende Kettenreaktion, bei der die Temperatur innerhalb von Sekunden auf über 500 bis 700 Grad Celsius ansteigt. Gelagerter Koffer im Frachtraum oder das Gepäckfach über dem Sitz — beides macht solche Brände für das Kabinenpersonal schwer zugänglich.
Neue Powerbank-Regeln 2026 auf einen Blick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was ab 2026 global gilt (ICAO-Standard, ergänzt durch IATA DGR 67. Ausgabe). Einzelne Airlines können darüber hinausgehen:
| Regel | Bis Ende 2025 | Ab 2026 (ICAO/IATA-Standard) |
|---|---|---|
| Max. Anzahl Powerbanks pro Person | Keine einheitliche globale Begrenzung | Maximal 2 Stück |
| Laden von Powerbanks an Bord (via Sitz-USB/Steckdose) | Teilweise erlaubt | Verboten |
| Nutzung der Powerbank zum Laden anderer Geräte | Vielfach erlaubt | Verboten / stark eingeschränkt |
| Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz | Erlaubt | Nicht zulässig |
| Transport im aufgegebenen Gepäck | Verboten | Verboten (unverändert) |
| Kapazität bis 100 Wh | Erlaubt ohne Genehmigung | Erlaubt ohne Genehmigung |
| Kapazität 100–160 Wh | Oft erlaubt mit Genehmigung | Nur mit Genehmigung der Airline |
| Kapazität über 160 Wh | Verboten | Verboten (unverändert) |
Wichtige Nuance aus dem ICAO-Addendum vom 27. März 2026: Das Ladeverbot für Passagiere ist zwingend, die Einschränkung bei der Nutzung der Powerbank zum Laden anderer Geräte ist als starke Empfehlung formuliert — viele Airlines machen daraus jedoch eine Pflicht. Das Kabinenpersonal darf Powerbanks weiterhin für betriebliche Zwecke nutzen.
Was bedeutet das für Swiss- und Edelweiss-Passagiere?
Swiss und Edelweiss — beide zur Lufthansa Group gehörig — haben ihre Regeln bereits ab dem 15. Januar 2026 verschärft, also noch vor dem ICAO-Addendum. Das Edelweiss-Newsroom und SWI swissinfo.ch bestätigen die Kernpunkte:
- Maximal zwei Powerbanks pro Person.
- Kein Laden von Geräten via Powerbank an Bord.
- Kein Laden der Powerbank über die Bordstromversorgung.
- Kein Verstauen im Gepäckfach über dem Sitz — nur unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder am Körper.
- Maximale Kapazität ohne Genehmigung: 100 Wh. Für 100 bis 160 Wh ist eine vorherige Genehmigung von Swiss resp. Edelweiss erforderlich. Über 160 Wh: verboten.
- Die Regelung gilt gleichermassen für E-Zigaretten.
- Ausnahme: Powerbanks zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte dürfen weiterhin genutzt werden.
Dieselben Regeln gelten für alle Flüge der Lufthansa Group: Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings, Discover Airlines, ITA Airways und Air Dolomiti.
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Was gilt bei anderen grossen Airlines?
Die Verschärfungen betreffen nicht nur europäische Carrier. Ein Überblick über weitere relevante Airlines (Stand Mai 2026):
- American Airlines (ab 1. Mai 2026): Maximal zwei Powerbanks, müssen «in Sichtweite» des Passagiers sein — Sitzrückentasche oder Tasche unter dem Sitz. Laden an Bord verboten.
- Southwest Airlines: Limit von einer Powerbank pro Person, kein Verstauen im Overhead-Bin, kein Laden an Bord.
- United Airlines (ab 1. März 2026): Powerbanks dürfen nicht mehr im Overhead-Bin lagern. Hintergrund war direkt der Air-China-Vorfall CA139 im Oktober 2025.
- Japan Airlines / ANA (ab 24. April 2026): Maximal zwei Powerbanks je 160 Wh, Nutzung und Laden an Bord verboten. Wer dagegen verstösst, riskiert in Japan bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Busse von bis zu einer Million Yen (rund 920 €).
- Qantas, Emirates, Cathay Pacific, Singapore Airlines, EVA Air, Korean Air: Alle haben das Laden an Bord und teils auch die Nutzung von Powerbanks eingeschränkt oder verboten.
Wieviel Wh hat meine Powerbank? Die Umrechnung von mAh

Viele Powerbanks tragen auf dem Gehäuse nur die Angabe in Milliamperestunden (mAh) — nicht in Wattstunden (Wh). Airlines und Behörden rechnen jedoch in Wh. Die Formel lautet:
Wh = (mAh × Volt) ÷ 1000
Bei Standard-Lithium-Ionen-Zellen beträgt die Nominalspannung 3,7 V. Daraus ergeben sich folgende Richtwerte:
| Kapazität (mAh) | Ungefähre Wh (bei 3,7 V) | Flugstatus |
|---|---|---|
| 10’000 mAh | ca. 37 Wh | ✅ Erlaubt (ohne Genehmigung) |
| 20’000 mAh | ca. 74 Wh | ✅ Erlaubt (ohne Genehmigung) |
| 27’000 mAh | ca. 100 Wh | ✅ Erlaubt (ohne Genehmigung) |
| 30’000 mAh | ca. 111 Wh | ⚠️ Nur mit Airline-Genehmigung |
| 43’000 mAh | ca. 160 Wh | ⚠️ Grenzwert, nur mit Genehmigung |
| 50’000 mAh | ca. 185 Wh | ❌ Verboten |
Steht auf deiner Powerbank kein Wh-Wert aufgedruckt, suche ihn auf der Verpackung oder beim Hersteller. Fehlt er ganz, können Sicherheitsbeamte die Powerbank einbehalten. Tipp: Einen Screenshot der technischen Spezifikationen auf dem Smartphone speichern.
Rechne hier aus, ob deine Powerbank zugelassen ist für die Flugreise:
Powerbank-Rechner: mAh in Wh
Trag die Werte deiner Powerbank ein und sieh sofort, ob sie für den Flug zugelassen ist.
Formel: Wh = (mAh × V) ÷ 1000 · Grenzwerte gemäss IATA/ICAO 2026: bis 100 Wh frei, 100–160 Wh nur mit Airline-Genehmigung, über 160 Wh verboten.
Was gilt für Kamera- und Ersatzakkus?
Für Fotografen und Filmschaffende ist die Lage etwas anders als bei Powerbanks. Kameraakkus, die direkt im Gerät verbaut sind oder als Ersatzakkus mitgeführt werden, gelten als «Spare Batteries» und fallen nach IATA-Klassifikation nicht unter die Powerbank-Definition. Das bedeutet:
- Ersatzakkus bis 100 Wh sind im Handgepäck erlaubt, ohne mengenmässige Beschränkung (IATA-Basisregel).
- Ersatzakkus von 100 bis 160 Wh sind auf maximal zwei Stück limitiert und nur mit Airline-Genehmigung zulässig.
- Ersatzakkus über 160 Wh (z.B. grosse V-Mount-Akkus für Kino-Kameras) sind verboten.
- Im aufgegebenen Gepäck sind Ersatzakkus in jedem Fall verboten.
Die Mengengrenze von zwei Stück gilt laut ICAO-Addendum explizit für Powerbanks. Für klassische Kamera-Ersatzakkus unter 100 Wh besteht gemäss IATA-Basisregelung keine Stückzahlbeschränkung — allerdings können einzelne Airlines strengere Regeln aufstellen. Im Zweifelsfall die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline vor Abflug prüfen. Wichtig: Alle losen Akkus müssen gegen Kurzschluss geschützt sein — z.B. in Original-Schutzhüllen oder mit Isolierband über den Kontakten.
Ebenfalls wichtig für den Versand von Kamera- und Drohnen-Akkus per Luftfracht: Ab 1. Januar 2026 schreibt die IATA DGR 67. Ausgabe für Lithium-Ionen-Zellen, die zusammen mit Geräten verpackt sind (UN 3481, Packing Instruction 966), zwingend einen Ladestand von maximal 30 Prozent vor — was bis 2025 nur eine Empfehlung war. Wer Akkus gewerblich verschickt, muss dies beachten.
Die wichtigsten Regeln als Checkliste für den nächsten Flug
- Powerbanks nur ins Handgepäck — niemals ins aufgegebene Gepäck.
- Maximal zwei Powerbanks pro Person (ICAO-Regel ab 27. März 2026).
- Kapazität prüfen: Bis 100 Wh ohne Genehmigung. 100–160 Wh nur mit vorheriger Airline-Genehmigung. Über 160 Wh: verboten.
- Nicht im Overhead-Bin verstauen — unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder am Körper.
- Kein Laden an Bord: weder Powerbank über Sitz-USB aufladen noch Geräte via Powerbank laden (bei Swiss, Edelweiss, Lufthansa Group und vielen anderen Airlines verboten).
- Vor dem Boarding aufladen: Alle Geräte am Flughafen oder zuhause vollladen.
- Wh-Wert sichern: Screenshot der Herstellerangaben auf dem Smartphone speichern.
- Airline-Seite checken: Einzelne Carrier (z.B. Southwest) haben strengere Limits als der ICAO-Standard.
Was kommt als Nächstes?
Die Regulierungswelle ist noch nicht vorbei. Japan Airlines hat in seiner offiziellen Ankündigung explizit darauf hingewiesen, dass die IATA für die DGR-Ausgabe 2027 eine weitere Absenkung der Kapazitätsgrenze auf 100 Wh prüft — womit Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh künftig komplett verboten wären. Das ist noch nicht beschlossen, aber die Richtung ist klar: Wer jetzt eine neue Powerbank kauft, fährt mit einem Modell unter 100 Wh (entspricht ca. 27'000 mAh) langfristig am sichersten.
Für Filmschaffende und Fotografen, die mit grossen Akkupacks reisen, lohnt es sich, schon heute zu überprüfen, welche Teile des Equipments bei einer möglichen 100-Wh-Grenze ab 2027 noch als Handgepäck zugelassen wären — und wo Alternativen nötig würden.
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