RED Compressed RAW Patent: in Japan nichtig — gebrochen hat es der Markt
Ein Gericht in Tokio erklärte das RED Compressed RAW Patent zur RAW-Kompression rückwirkend für ungültig, gestützt auf ein Dokument, das seit 2006 öffentlich zugänglich war.
Das Wichtigste in Kürze
- Das japanische Intellectual Property High Court erklärte am 30. Juni 2026 ein zentrales RED-Patent zur komprimierten RAW-Aufzeichnung rückwirkend für ungültig.
- Grundlage des Urteils war ein Dokument der taiwanischen Firma Taiwan Imagingtek aus dem Jahr 2006, das seit zwanzig Jahren öffentlich einsehbar war.
- Der CineForm-Quellcode aus dem Jahr 2006 zeigt dieselbe Rechenmethode (Green Average Subtraction) bereits 13 Monate vor REDs Patentanmeldung vom 11. April 2007.
- Das Urteil wirkt nur in Japan: Die US-Patente von RED bleiben bis 2030 beziehungsweise 2035 in Kraft.
- Nikon besitzt RED seit April 2024 und hat kein wirtschaftliches Interesse, die eigenen Patente in den USA anzugreifen.
Am 22. Juli 2026 stellte Sony die FX5 vor, eine Vollformatkamera für 4’898 Dollar, die intern 16-Bit-RAW aufzeichnet, ein Format, das bis vor Kurzem Kameras vorbehalten war, die das Fünffache kosten. In den Kommentarspalten war der Tenor einhellig: endlich. Drei Wochen zuvor, am 30. Juni, hatte ein Gericht in Tokio eine Entscheidung gefällt, von der zu diesem Zeitpunkt kaum jemand wusste. Sie wurde erst Anfang August öffentlich. Das japanische Intellectual Property High Court bestätigte, dass ein Patent der amerikanischen Firma RED Digital Cinema ungültig ist, jenes RED Compressed RAW Patent, das seit 2007 die Branche prägte. Rückwirkend. In Japan gilt es nun, als hätte es nie existiert.
Es ist verlockend, daraus eine Geschichte zu machen: Patent fällt, Preise fallen, alle dürfen endlich. Diese Geschichte wäre falsch. Die FX5 war längst entwickelt, als das Urteil erging, und Sony hätte sie ohnehin bauen dürfen. Die wahre Geschichte ist unbequemer. Sie handelt davon, wie eine Firma aus Kalifornien achtzehn Jahre lang bestimmen konnte, welche Kameras gebaut werden durften und welche nicht, gestützt auf einen Verwaltungsakt, der nach heutiger Erkenntnis nie hätte ergehen dürfen. Und davon, dass daran nichts illegal war. Ich habe versucht, sie zu belegen, mit Quellcode, Patentakten und einem Hex-Editor.
Das RED Compressed RAW Patent
Am 11. April 2007 reichte RED Digital Cinema eine vorläufige Patentanmeldung ein. Erfinder: James Jannard, Gründer der Sonnenbrillenmarke Oakley, und Graeme Nattress, Bildingenieur. Daraus wurde US 8’174’560, Titel «Video camera», erteilt am 8. Mai 2012. Und daraus wurden über die Jahre mehr als siebzehn Folgepatente.
Der erste Anspruch liest sich so:
Eine Videokamera, bestehend aus: einem tragbaren Gehäuse; einer vom Gehäuse getragenen Linsenbaugruppe; einem lichtempfindlichen Bauteil, das mindestens 2K-Auflösung bei mindestens 23 Bildern pro Sekunde liefert; einem Speicher; und einem Bildverarbeitungssystem, das die Rohdaten mit mindestens 6:1 komprimiert und dabei visuell verlustfrei bleibt.
Ein Gehäuse. Ein Objektiv. Ein Sensor. Ein Speicher. Und eine Kompression, die «visuell verlustfrei» bleibt.
Was daran neu sein soll, hat Nattress selbst beantwortet, unter Eid. Als Apple 2019 versuchte, das Patent zu kippen, reichte er eine eidesstattliche Erklärung ein. Darin benennt er exakt zwei Verfahren als seine Erfindung: Green Average Subtraction und Pre-emphasis.
Green Average Subtraction klingt nach Ingenieurskunst. Das Verfahren geht so: In einem Bayer-Sensor sitzt jeder rote Bildpunkt zwischen vier grünen. Man bildet den Durchschnitt dieser vier Grünwerte und zieht ihn vom roten Wert ab. Übrig bleibt eine kleinere Zahl, und kleinere Zahlen lassen sich besser komprimieren. Dasselbe für Blau.
Das ist die patentierte Neuerung: ein Mittelwert und eine Subtraktion.
Dass ein Patent auf etwas Einfachem beruht, ist für sich kein Vorwurf, die Geschichte der Technik ist voll von einfachen, verdienten Patenten. Der Vorwurf beginnt an einer anderen Stelle: Diese Rechnung stammte nicht von RED.
Die vier Zeilen
Um zu prüfen, ob das 2007 tatsächlich neu war, habe ich nicht REDs Code untersucht, der ist verschlossen. Ich habe die Gegenseite gelesen.
CineForm war ein Codec, entwickelt ab 2001 von David Newman. Er komprimierte Bewegtbild mit einem Wavelet-Verfahren und war ab 2005 in der Lage, Bayer-Rohdaten direkt zu verarbeiten. Er lief in der Silicon Imaging SI-2K, einer Kinokamera, die 2006 an der NAB gezeigt wurde. GoPro kaufte CineForm 2011 und legte den Quellcode 2017 offen.
In der Datei Codec/frame.c, Funktion ConvertBYR2ToFrame16s, ab Zeile 2335, stehen vier Rechenschritte:
| Zeile im Quellcode | Was sie tut |
|---|---|
g = (g1+g2)>>1; | bildet den Durchschnitt der zwei Grün-Pixel |
*rg_row_ptr++ = ((r-g)>>1)+512; | zieht diesen Grün-Durchschnitt vom Rot-Wert ab |
*bg_row_ptr++ = ((b-g)>>1)+512; | zieht ihn vom Blau-Wert ab |
*gdiff_row_ptr++ = (g1-g2+1024)>>1; | behält die Differenz der beiden Grün-Werte |
Das ist Green Average Subtraction, wörtlich. Durchschnitt der benachbarten Grünpixel bilden, vom Rot- und vom Blauwert abziehen.
Es steht nicht an einer Stelle im Code, sondern in allen vier Generationen des CineForm-Bayer-Formats, BYR1 bis BYR4. Es ist kein späterer Zusatz, sondern das Fundament. Und in der ältesten Variante steht die Rechnung sogar ungekürzt da: (r<<1)-g+512, also 2·r − (g1+g2).
Dieser Ausdruck ist wichtig, denn er taucht anderswo wortgleich auf.
Der Zeitstempel

Am 22. März 2006 reichte David Newman eine vorläufige Patentanmeldung ein. Daraus wurde US 8’014’597, «Method for efficient compression and decoding of single sensor color image data». In der Beschreibung stehen vier Formeln:
| CineForm, US 8’014’597 | Quellcode BYR1 |
|---|---|
G = green plane1 + green plane2 | g = (g1+g2) |
R−G = 2 × red plane − G | (r<<1)-g+512 |
B−G = 2 × blue plane − G | (b<<1)-g+512 |
D = green plane1 − green plane2 | (g1-g2+256)<<1 |
Identisch. Und 2r − (g1+g2) ist algebraisch nichts anderes als das Doppelte von «Rot minus Grün-Durchschnitt».
Damit steht ein Datum fest: der 22. März 2006, dreizehn Monate vor REDs Prioritätstag.
Es kommt schärfer. Newman reichte die vollständige Anmeldung am 22. März 2007 ein. RED seine vorläufige am 11. April 2007, zwanzig Tage später.
RED war zu spät und bekam das durchsetzbare Monopol trotzdem. Dafür gibt es drei Gründe. Newmans Anmeldung wurde nie vorveröffentlicht und blieb bis zur Erteilung im September 2011 unter Verschluss, der RED-Prüfer konnte sie nicht kennen. Newman beanspruchte den Arbeitsablauf, RED die Kamera, zwei verschiedene Zuschnitte auf dieselbe Technik. Und die USA folgten bis 2013 dem Grundsatz «first to invent», nicht «first to file».
Nicht wer zuerst da war, bekam das Recht, sondern wer die Ansprüche breiter formulierte.
Was das Patentamt in den Händen hielt
An dieser Stelle liesse sich einwenden: Ein Prüfer kann nicht alles wissen. Er wusste es aber.
Im Abschnitt «Other Publications» der Patentschrift US 8’174’560, also im offiziellen Aktenmaterial des Verfahrens, sind unter anderem aufgeführt:
- «CineForm RAW Technology Overview and Workflow, Apr. 13, 2006»
- «CineForm Online Workflow Solutions for Film and Video, Nov. 1, 2006»
- «Silicon Imaging SI-2K MINI Full Specifications, May 23, 2007»
- Zwei ältere Patentanmeldungen von David Newman
Zwei CineForm-Dokumente aus dem Jahr 2006, beide vor REDs Prioritätstag, lagen im Prüfungsverfahren vor. Das Patent wurde trotzdem erteilt.
Und es kam noch eine zweite Vorveröffentlichung hinzu, die niemand beachtete. Im September 2004 meldete die kleine taiwanische Firma Taiwan Imagingtek ein Verfahren an, veröffentlicht im März 2006 als US 2006/0061822 A1. Darin steht, Rohdaten liessen sich in R-, G-, B- und G-Ebenen zerlegen und aus ihnen eine Differenzmatrix bilden, «Diff-RG» genannt, weil, so der Wortlaut, «eine hohe Korrelation zwischen den Farbkomponenten» bestehe und Differenzen sich besser komprimieren liessen.
Die Anmeldung wurde nie erteilt. Die Firma gab sie auf. Das Dokument lag zwanzig Jahre lang öffentlich einsehbar herum.
Es ist das Dokument, an dem REDs Patent 2026 zerbrach.
Was nicht gebaut wurde
Die Wirkung dieses Patents lässt sich nicht an gewonnenen Prozessen ablesen. RED hat nie ein Urteil erstritten, das einem Konkurrenten Patentverletzung bescheinigt. Die Wirkung liegt in den Produkten, die es nicht gab.
Blackmagic Design entfernte CinemaDNG per Firmware-Update aus bereits verkauften Kameras, der Pocket Cinema Camera 4K und der URSA Mini Pro. An seine Stelle trat BRAW, ein Format, bei dem ein Teil der Farbinterpolation bereits in der Kamera stattfindet. Blackmagic beschreibt es auf der eigenen Produktseite so: Man habe «einen Teil des Demosaicing-Vorgangs von der CPU des Computers in die Kamera verlagert», die Bilder seien «teilweise demosaiced». Es gab kein Verfahren gegen Blackmagic. Es gab nur ein Patent, das interne Kompression von unbearbeiteten Bayer-Daten beanspruchte, und eine technische Architektur, die diesem Anspruch auswich.
Kinefinity wurde 2021 von RED verklagt. RED zog die Klage im August desselben Jahres zurück. Die MAVO-Kameras verloren RAW trotzdem und boten fortan nur noch ProRes.
ProRes RAW existiert seit 2018, jahrelang aber nur auf externen Recordern. DJI hielt es beim Ronin 4D über Jahre zurück.
Atomos unterzeichnete im Januar 2019 einen Lizenzvertrag mit RED und zahlt seither Royalties auf jedes verkaufte Gerät. Bemerkenswert daran: REDs Ansprüche adressieren Aufzeichnung in der Kamera. Atomos zeichnet ausserhalb auf. Ob externe Recorder das Patent überhaupt verletzen, wurde nie gerichtlich geklärt. Atomos begründete die Einigung damals selbst: Ein Verfahren wäre zeitraubend und teuer gewesen, hätte das Format aus Produkten entfernen können und Auslieferungen verzögert.
Das ist der Kern. Nicht Urteile haben die Industrie geformt, sondern die Kosten, ein Urteil überhaupt herbeizuführen. Wer sich für die technischen Zusammenhänge hinter RAW, Codecs und Kamerasensoren interessiert, findet in unseren Kamerakursen die Grundlagen dazu.
Wie viel RED selbst erfunden hat
Die naheliegende Annahme wäre, dass hinter alldem ein technologisch überlegenes Unternehmen stand. Die Aktenlage stützt das nicht.
RED hat nie eigene Sensoren gefertigt. Die Mysterium-Sensoren entstanden bei Forza Silicon in Pasadena, einem Auftragsentwickler ohne eigene Fertigung, der 2018 für 40 Millionen Dollar an AMETEK ging.
Die Kompression kam ebenfalls von aussen. Nattress erklärt in seiner eidesstattlichen Erklärung, die aufbereiteten Bayer-Daten seien an «Analog Devices compression chips» gegangen, die einen «mathematically lossy wavelet compression codec known as JPEG 2000» nutzten. REDs eigene Patentschrift formuliert es unumwunden: Das Kompressionsmodul könne «a commercially available compression chip» sein, das «in accordance with JPEG 2000 standard» arbeite.
RED hat den Codec also nie als eigene Erfindung ausgegeben. Patentiert wurde der Schritt davor, der Mittelwert und die Subtraktion. Und genau dieser Schritt war zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens dreifach vorbeschrieben: im Quellcode von CineForm, in Newmans Patentanmeldung und in der aufgegebenen taiwanischen Anmeldung.
Eine Gegenprobe, die nicht aufging
An dieser Stelle gehört eine Einschränkung hin, denn im Netz kursiert seit Jahren eine schärfere Behauptung.
Der britische Anbieter Jinni.Tech, ein Unternehmen, das nachgebaute Speichermedien für RED-Kameras verkauft und mit RED zwei Prozesse geführt und verloren hat, veröffentlichte 2022 eine ausführliche Videoanalyse. Darin heisst es, in einer R3D-Datei stecke ein QuickTime-Header mit der Kennung jp2; entferne man REDs Zusatz-Header, lasse sich der Rest als gewöhnliche JPEG-2000-Datei in Photoshop öffnen.
Das ist prüfbar. Ich habe es geprüft, an zwei Dateien.
Die erste: eine RED V-RAPTOR XE 8K VV, aufgenommen 2025, 1,17 Gigabyte. Die zweite: eine RED ONE aus derselben Kamerageneration, die Jinni.Tech untersucht hat, Aufnahme-Metadaten datiert auf Januar 2008, 720 Megabyte.
Jeder JPEG-2000-Datenstrom beginnt zwingend mit der Bytefolge FF 4F FF 51 und endet mit FF D9. In beiden Dateien: null Treffer. Kein QuickTime-Header, keine JPEG-2000-Signatur. Bei der RED-ONE-Datei liessen sich alle 554 Einzelbilder isolieren, kein einziges endet, wie es der Standard vorschreiben würde.
Was sich dagegen bestätigte, ist Jinni.Techs Beschreibung des Dateiaufbaus: ein REDV-Container pro Bild, Audio-Container, eine REOB-Signatur zweiundfünfzig Bytes vor dem Dateiende, Dateiname und Speichermedium im Klartext im Kopf. Fünf von sieben Beobachtungen stimmen exakt.
Die spektakulärste stimmt nicht, jedenfalls nicht für diese Dateien. Möglich, dass REDCODE in anderen Firmware-Ständen anders aufgebaut war, das Format existiert in mehreren Versionen. Belegt ist es nicht.
Für die Patentfrage ist das ohnehin unerheblich. Dass RED fremde Kompressionstechnik einkaufte, steht in REDs eigener Patentschrift und in der eidesstattlichen Erklärung des Erfinders. Dafür braucht niemand einen Hex-Editor.
Nikon kauft den eigenen Kläger
Im Mai 2022 verklagte RED die Nikon Corporation. Streitpunkt: die interne RAW-Aufzeichnung der Z9. Nikon wehrte sich und argumentierte, REDs Patente seien nicht vollständig gültig. Im April 2023 wurde die Klage abgewiesen.
Elf Monate später, am 8. April 2024, übernahm Nikon RED vollständig. Kaufpreis: 13,167 Milliarden Yen, rund 85 Millionen Dollar, für hundert Prozent der Anteile. Zum Vergleich: RED beschäftigte etwa 220 Menschen, Nikon 18’790. REDs Umsatz lag laut Nikons eigenen Unterlagen bei unter drei Prozent des Konzernumsatzes.
Nikon kaufte eine etablierte Kinomarke, ein Vertriebsnetz in Hollywood, und die Waffe, die auf den eigenen Kopf gerichtet war. Für weniger als eine Jahresmarge.
Was RED in den guten Jahren verdient hat, weiss niemand ausserhalb der Firma. RED.com war eine private LLC ohne Publizitätspflicht, die Lizenzvergleiche sind vertraulich, und in der Ära von RED ONE und EPIC stand die Marke hinter einem erheblichen Teil der grossen Kinoproduktionen. Dass dort viel Geld verdient wurde, ist naheliegend. Belegen lässt es sich nicht, und dass es sich nicht belegen lässt, ist Teil der Konstruktion.
Belegen lässt sich, was am Ende übrig blieb. 85 Millionen Dollar für hundert Prozent, rund 0,7 Jahresumsätze: der Preis für ein Unternehmen, dessen Zukunft niemand mehr hoch bewertete. Die Patentfamilie, die achtzehn Jahre lang die interne RAW-Aufzeichnung einer Weltindustrie kontrolliert hatte, war zu diesem Zeitpunkt kein Vermögenswert mehr, sondern ein auslaufender Registereintrag.
Denn RED war überholt worden, von genau den Herstellern, die das Patent hatte kleinhalten sollen. Sensoren, Autofokus, Stabilisierung, Formatvielfalt, Preis: In den Disziplinen, die den Markt entschieden, spielte die Musik längst bei Sony, Panasonic, Blackmagic und Canon. Am Schluss verteidigte das Patent eine Vorherrschaft, die es faktisch nicht mehr gab. Es war kein Schutzschild mehr, sondern eine Maut auf einer Strasse, an der die Konkurrenz vorbeigebaut hatte.
Die Zahl, die wir kennen, ist damit die am wenigsten aussagekräftige. Die, auf die es ankäme, steht in keiner Bilanz: was achtzehn Jahre Kontrolle über internes RAW die Branche an nicht gebauten Produkten, zurückgehaltenen Formaten und juristisch verbogener Technik gekostet haben. Diese Rechnung zahlt niemand zurück, auch nicht das Unternehmen, das am Ende an ausgerechnet jenen Konkurrenten verkauft wurde, den es zwei Jahre zuvor selbst verklagt hatte.
Die Konsequenz zeigte sich erst 2026. Denn mit RED erbte Nikon auch dessen Verfahren in Japan. Panasonic hatte dort 2022 ein Nichtigkeitsverfahren gegen das japanische Familienmitglied JP 5’231’529 eingeleitet. Im Oktober 2024 erklärte das japanische Patentamt die Ansprüche 1 bis 7 sowie 10 bis 22 für nichtig. Nikon legte Berufung ein und verteidigte damit vor einem japanischen Gericht gegen einen japanischen Wettbewerber ein amerikanisches Patent, das es zwei Jahre zuvor selbst für ungültig gehalten hatte.
Am 30. Juni 2026 wies das Intellectual Property High Court die Klage ab. Nikon oder RED haben sich dazu bis heute nicht geäussert. Als RED 2019 den Angriff von Apple abwehrte, gab es eine Pressemitteilung.
Führen tut RED heute übrigens Keiji Oishi aus Nikons Imaging Business Unit, gemeinsam mit dem früheren RED-Vizepräsidenten Tommy Rios. Jarred Land und Gründer James Jannard sind Berater ohne operative Rolle.
Was das Gericht entschied
Die Begründung ist bemerkenswert schlicht.
Nikon stützte die Verteidigung auf zwei behauptete Unterschiede zum Stand der Technik. Erstens: Das Patent verarbeite Rohdaten vor der Farbinterpolation, der Stand der Technik komprimiere danach. Das Gericht verwarf das, die taiwanische Vorveröffentlichung beschreibe bereits «R-, G-, B- und G-Ebenen», also Daten vor der Interpolation.
Zweitens: Die Vorverarbeitung sei keine gewöhnliche Gammakorrektur. Auch das verwarf das Gericht, der Anspruchswortlaut sei nicht eng genug gefasst, um gewöhnliche Gammakorrektur auszuschliessen.
Beides fällt mit einem Dokument, das seit 2006 offen lag.
Wer sich getraut hat
Wenn dieser Fall einen Helden hat, dann ist es nicht Apple.
Apple griff 2019 an, mit anderem Material, vor dem teuersten Forum der Welt, und scheiterte. Das US-Patentamt liess den Antrag nicht einmal zur Prüfung zu.
Panasonic ging anders vor. Statt eines amerikanischen Prozesses ein Nichtigkeitsverfahren beim japanischen Patentamt, deutlich billiger. Statt konstruierter Kombinationen ein einziges, treffendes Dokument.
Und dann tat Panasonic etwas, das den eigentlichen Mut zeigt: Im Juni 2024, vier Monate bevor das Patentamt überhaupt entschied, mitten im laufenden Verfahren, brachte das Unternehmen die LUMIX GH7 auf den Markt, mit interner ProRes-RAW-Aufzeichnung, für rund 2’200 Dollar.
Nicht die FX5 hat die Klammer gesprengt. Es war eine Micro-Four-Thirds-Kamera für den halben Preis, zwei Jahre früher, von der Firma, die das Patent gleichzeitig vor Gericht zerlegte.
Und die FX5?
Sie ist ein hervorragendes Produkt und ein schlechter Beleg.
Sony brauchte diese Freiheit nicht. Nach dem Rechtsstreit von 2013, RED klagte und verlangte die Vernichtung der Kameras F65, F55 und F5, Sony klagte mit sieben eigenen Patenten zurück, 2016 war die Sache beigelegt, zeichnet Sony intern X-OCN auf: in der VENICE, der VENICE 2, der BURANO. Sony gehörte zu den wenigen, die gross genug waren zurückzuschiessen.
Was die FX5 tatsächlich zeigt, ist etwas anderes: dass internes 16-Bit-RAW kein Oberklasse-Privileg mehr ist. Sie kommt in dem Moment auf den Markt, in dem die juristische Klammer ohnehin aufgeht. Das ist Gleichzeitigkeit, keine Ursache.
Was jetzt passiert, vermutlich nichts
Das Urteil wirkt ausschliesslich in Japan. Die amerikanischen Patente bleiben in Kraft, auf dem Papier.
In der Praxis ist die Sperre längst weg, und weggeräumt hat sie kein Gericht. Panasonic verkauft die GH7 mit interner RAW-Aufzeichnung seit Juni 2024 weltweit, auch in den Vereinigten Staaten. Nikon zeichnet in der Z9 intern auf, wurde dafür verklagt, und die Klage wurde abgewiesen. Sony zeichnet seit Jahren intern X-OCN auf. Ein Monopol, das niemand mehr durchsetzt, ist ein Registereintrag.
Formal bleibt es bestehen: US 8’174’560 läuft im August 2030 ab, das letzte Familienmitglied 2035. Das japanische wäre 2028 ohnehin verfallen.
Ein Angriff in den USA wäre heute leichter als je zuvor. Die Begründung aus Tokio ist eine gerichtlich geprüfte Blaupause, das entscheidende Dokument ist öffentlich, und Apple ist nicht einmal gehindert, weil sein Antrag 2019 gar nicht erst zugelassen wurde, greift keine Sperrwirkung. Der billigste Weg, die Ex-parte-Reexamination, hat 2026 das aufwendigere Verfahren als meistgenutztes Instrument abgelöst.
Trotzdem wird vermutlich nichts geschehen. Denn das kommerzielle Motiv ist verschwunden: Nikon besitzt RED und wird Sony, Canon oder Panasonic nicht verklagen. Ohne Klagedrohung gibt niemand Geld aus, um ein Patent zu vernichten, das ohnehin ausläuft.
Das US-Patent wird also vermutlich nie für ungültig erklärt werden. Nicht, weil es hält, sondern weil sich die Mühe nicht mehr lohnt. Es wird verfallen, nicht fallen.
Es passiert gerade wieder
Wer glaubt, das sei ein abgeschlossenes Kapitel, sollte sich ansehen, was in der Tonbranche läuft.
Die amerikanische Firma Zaxcom hält Patente auf Funksender, die während der Übertragung gleichzeitig lokal aufzeichnen. Der Konkurrent Lectrosonics griff sie an. Im Januar 2020 erklärte das amerikanische Patentamt die ursprünglichen Ansprüche für nicht patentfähig; Ersatzansprüche blieben bestehen, der Bundesberufungsgerichtshof bestätigte das im Februar 2022.
Im August 2025 veröffentlichte Lectrosonics ein Firmware-Update, das gleichzeitiges Aufnehmen und Senden freischaltet, ausdrücklich nur für Märkte ausserhalb der Vereinigten Staaten.
Amerikanische Tonleute bekommen heute weniger Gerät als europäische. Wegen eines Patents, dessen ursprüngliche Ansprüche das eigene Patentamt kassiert hat.
FAQ
Ist REDCODE RAW nach dem Urteil frei nutzbar?
Nein. Das Urteil gilt nur für ein japanisches Familienmitglied des Patents. Die amerikanischen Patente von RED bleiben bis 2030 beziehungsweise 2035 in Kraft und sind ausserhalb Japans weiterhin durchsetzbar.
Warum bleibt das US-Patent trotz der Niederlage in Japan bestehen?
Weil ein Nichtigkeitsverfahren in den USA Geld und ein Klagerisiko braucht, das derzeit niemand eingeht. Nikon besitzt RED selbst und hat keinen Grund, gegen die eigenen Ansprüche vorzugehen, andere Hersteller warten das Ablaufdatum lieber ab.
Welche Kameras zeichnen bereits ohne diese Lizenz-Problematik intern RAW auf?
Die Panasonic LUMIX GH7 nimmt seit Juni 2024 intern ProRes RAW auf, die Sony FX5 seit Juli 2026 intern 16-Bit-RAW. Beide Hersteller entwickelten das unabhängig von REDs Patentstreit in Japan.
Was bedeutet der Fall für Käufer von Kameras oder externen Recordern in der Schweiz?
Praktisch wenig. Für Endkunden ändert sich am Produktangebot kurzfristig nichts, da die relevanten Märkte USA und der Rest der Welt ausserhalb Japans von den bestehenden US-Patenten unberührt bleiben. Preisbewegungen wie bei der FX5 sind zeitlich zufällig, nicht patentbedingt.
Was bleibt
Der Fall RED ist kein Lehrstück über ein falsches Patent. Falsche Patente gibt es viele.
Er ist ein Lehrstück darüber, wie schwer ein einmal erteiltes Patent zu kippen ist, selbst wenn Geld keine Rolle spielt. Apple hatte Geld und scheiterte. Achtzehn Jahre lang richtete sich eine weltweite Industrie nach einem Anspruch, den ein Gericht in achtzehn Monaten zerlegte, als es ihn endlich prüfte.
Und es gehört ausgesprochen, was in diesem Fall niemand gebrochen hat: kein Gesetz. RED meldete an, was anmeldbar war, und setzte durch, was durchsetzbar war. Das Amt erteilte. Die Gerichte liessen es achtzehn Jahre stehen. Genau darin liegt der Vorwurf, nicht im Regelbruch, sondern darin, dass es keinen brauchte. Ein System, in dem eine zwanzig Tage zu spät eingereichte Anmeldung mit breiteren Ansprüchen den Erstanmelder aussticht und danach eine Industrie stillstellt, funktioniert nicht falsch. Es funktioniert genau so, wie es gebaut ist. Das ist die schlechtere Nachricht.
Und die Spuren bleiben. BRAWs Teil-Demosaicing ist keine technische Optimierung, sondern eine juristische Konstruktion in Code. Millionen Videoschaffende arbeiten mit einem Format, an dessen Architektur ein Patentanwalt mitgeschrieben hat. Diese Entscheidung überlebt das Patent.
Das Dokument, an dem alles zerbrach, lag seit März 2006 im Netz. Eine aufgegebene Anmeldung einer kleinen taiwanischen Firma, die niemand wollte. Niemand musste sie ausgraben. Man musste nur suchen.
Quellen und Belege
Gerichts- und Patentdokumente: JP 5’231’529, Nichtigkeitsverfahren 2022-800039, Intellectual Property High Court, 30.06.2026 · US 8’174’560 B2 (Jannard/Nattress, Priorität 11.04.2007) · US 8’014’597 B1 (Newman/CineForm, Priorität 22.03.2006) · US 2006/0061822 A1 (Sung/Lan, Taiwan Imagingtek) · Apple Inc. v. Red.com, IPR2019-01064/-01065 · Lectrosonics v. Zaxcom, IPR2018-01129, CAFC 20-1921
Quellcode: gopro/cineform-sdk, Codec/frame.c, Commit 11574d0
Eigene Analysen: R3D-Dateien der RED V-RAPTOR XE 8K VV (2025) und einer RED ONE (Aufnahme-Metadaten 01/2008), Container-Parsing und Signaturprüfung, August 2026
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