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EU AI Act: Diese Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026

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Ab 2. August 2026 greift Artikel 50 des EU AI Act: Deepfakes, KI-Texte und Chatbots müssen erkennbar gekennzeichnet sein. Was das für Creator in der Schweiz bedeutet.

Computermonitor mit Videoschnitt-Programm in dunklem Design; im Zentrum des Bildschirms ein grosses Hinweis-Feld mit AI-Symbol und der Aufschrift «KI-generierter Inhalt», darunter die Schnitt-Timeline mit Clips und Tonspuren.
Beschriftung von KI-generiertem Bild- und Video wird nun Pflicht. So wie bei diesem Bild, das KI-generiert ist.

Das Wichtigste in Kürze

Der 2. August 2026 ist das Datum, das aktuell durch jede Marketingabteilung und jeden Creator-Kanal in Europa geistert. An diesem Tag werden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-Verordnung 2024/1689, besser bekannt als AI Act, verbindlich anwendbar, und damit greift die EU AI Act Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Wer KI nutzt, um Bilder, Videos, Texte oder Chatbot-Antworten zu erzeugen, die Menschen erreichen, muss ab diesem Stichtag klar erkennbar machen: Hier war eine Maschine am Werk. Für Content Creator, Marketingteams und Video-Profis im DACH-Raum ist das keine graue Theorie mehr, sondern eine sehr konkrete Frist mit Bussgeldandrohung.

Was regelt die Kennzeichnungspflicht im EU AI Act genau?

Artikel 50 unterscheidet sich von den meisten anderen Regeln des AI Act, weil er nicht nur für Hochrisiko-KI gilt, sondern für praktisch jedes System, das in einer der vier definierten Situationen eingesetzt wird. Anders als die Hochrisiko-Regeln betrifft er damit praktisch jedes Unternehmen, das KI-Inhalte öffentlich einsetzt. Wie stark die Transparenzpflichten den eigenen Betrieb treffen, lässt sich mit dem AI Act Compliance Checker durchspielen.

Wichtig zur Einordnung: Eine allgemeine Pflicht, jeden mit ChatGPT geschriebenen Satz oder jedes mit Midjourney generierte Bild zu kennzeichnen, gibt es nicht. Das bestätigt auch die TÜV-Akademie in ihrem Mythencheck zu Artikel 50. Entscheidend ist, ob der Inhalt öffentlich verbreitet wird, ob er täuschend echt wirkt und ob ein Mensch redaktionell Verantwortung übernommen hat.

Welche vier Kennzeichnungspflichten gibt es konkret?

Artikel 50 trennt zwischen Pflichten für Anbieter (die das KI-System entwickeln oder bereitstellen) und Betreiber respektive Deployer (die das System im eigenen Betrieb einsetzen). Die folgende Übersicht zeigt, wer bei welchem Fall in der Pflicht steht.

BereichWer ist zuständigWas verlangt wirdRechtsgrundlage
KI-Interaktion (Chatbots, virtuelle Assistenten)AnbieterNutzende müssen erkennen, dass sie mit einer KI kommunizierenArt. 50 Abs. 1
Synthetische Inhalte (Text, Bild, Audio, Video)AnbieterMaschinenlesbare Kennzeichnung, die technisch als KI-generiert erkennbar istArt. 50 Abs. 2
Emotionserkennung / biometrische KategorisierungBetreiberBetroffene Personen müssen informiert werdenArt. 50 Abs. 3
Deepfakes und Texte zu Themen von öffentlichem InteresseBetreiberOffenlegung, dass Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurdeArt. 50 Abs. 4

Für Video-Creator ist vor allem Absatz 4 relevant: Wer mit KI ein Video erzeugt oder verändert, das reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigt, muss das offenlegen. Eine Täuschungsabsicht ist dafür laut Rechtstext ausdrücklich nicht nötig, die Wirkung auf ein durchschnittliches Publikum reicht.

Ab wann gilt was? Der Zeitplan bis 2027

Die fünf Meilensteine des EU AI Act auf einen Blick: Von der Inkraftsetzung im August 2024 bis zur verschobenen Hochrisiko-Frist im Dezember 2027.
Die fünf Meilensteine des EU AI Act auf einen Blick: Von der Inkraftsetzung im August 2024 bis zur verschobenen Hochrisiko-Frist im Dezember 2027.

Der AI Act tritt nicht an einem einzigen Tag komplett in Kraft, sondern gestaffelt. Das sorgt aktuell für Verwirrung, weil parallel zum Artikel-50-Stichtag ein separates Omnibus-Verfahren die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschiebt, was oft fälschlich auf die Kennzeichnungspflicht übertragen wird.

DatumWas passiert
1. August 2024Der AI Act tritt offiziell in Kraft
2. Februar 2025Verbotene KI-Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 werden anwendbar
2. August 2026Transparenzpflichten aus Art. 50 werden verbindlich: Chatbot-Hinweis, Deepfake-Offenlegung, Texte zu öffentlichen Angelegenheiten
2. Dezember 2026Frist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 am Markt waren
2. Dezember 2027Verschobene Frist für die Pflichten von Hochrisiko-KI-Systemen laut vorläufiger Einigung zum AI-Digital-Omnibus

Die Verschiebung der maschinenlesbaren Kennzeichnung fällt deutlich kürzer aus als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen: Statt der geplanten sechs Monate wurde die Frist laut einer Analyse von Winston Taylor nur um vier Monate verlängert, und nur für Systeme, die zum Stichtag bereits im Markt waren. Neue Systeme müssen ab Marktstart sofort konform sein.

Gilt das auch für Schweizer Creator und Unternehmen?

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, trotzdem greift der AI Act über das sogenannte Marktortprinzip. Massgeblich ist nicht der Sitz des Anbieters, sondern wo das KI-System oder dessen Output genutzt wird. Sobald ein Schweizer Unternehmen oder Creator Inhalte produziert, die in der EU sichtbar sind, zum Beispiel über Social Media, eine Website mit EU-Publikum oder Kundenaufträge mit EU-Bezug, kann Artikel 50 greifen. Das bestätigt unter anderem die Analyse von Q-Digital, die explizit davor warnt, dass viele Schweizer Firmen sich fälschlich für nicht betroffen halten.

Wer als Schweizer Content Creator regelmässig mit KI-Tools arbeitet und die Rechtslage nicht nur ahnungsweise, sondern strukturiert im eigenen Workflow verankern will, findet in unseren Kursen für AI-Videos praxisnahe Einordnung dazu, welche Tools wie funktionieren und wo im Produktionsprozess Kennzeichnung technisch überhaupt ansetzen kann.

Was heisst das konkret für Website und Social Media?

Die abstrakten Pflichten lassen sich auf wenige Alltagsfälle herunterbrechen. Massgeblich sind drei Fragen: Wird der Inhalt öffentlich verbreitet? Wirkt er täuschend echt? Und hat ein Mensch die redaktionelle Verantwortung übernommen?

InhaltPflicht ab 2. August 2026So setzt du es um
Blog- oder Website-Text, mit KI erstellt, aber von einem Menschen geprüft und verantwortetKeine KennzeichnungspflichtRedaktionelle Verantwortung sichtbar machen (Autorenschaft, Impressum), ein KI-Hinweis bleibt freiwillig
Vollautomatisch publizierter Text zu Themen von öffentlichem Interesse, ohne menschliche PrüfungOffenlegung nötigHinweis am Beitrag, etwa «Dieser Text wurde automatisiert erstellt»
Realistisch wirkendes KI-Bild oder -Video mit echten Personen, Orten oder EreignissenSichtbare Offenlegung (Deepfake-Regel)Kennzeichnung direkt am Inhalt («KI-generiert» in Caption oder Bildlegende) plus Deklarationsfeld der Plattform beim Upload
Offensichtlich illustratives oder stilisiertes KI-Bild (Symbolbild, Grafik-Look)Keine Deepfake-PflichtDie maschinenlesbare Markierung liefert das Erzeugungs-Tool; eine transparente Bildlegende empfiehlt sich trotzdem
Chatbot oder KI-Assistent auf der WebsiteHinweispflichtKlarer Hinweis im Chat-Fenster, dass eine KI antwortet

Auffällig ist die Logik hinter der Text-Ausnahme: Der Gesetzgeber fragt nicht, womit ein Text entstanden ist, sondern ob jemand die Verantwortung für ihn übernimmt. Damit läuft die beliebte Social-Media-Forensik, Gedankenstriche zählen, Standardfloskeln als KI-Beweis deuten, am eigentlichen Punkt vorbei: Entscheidend ist, ob der Inhalt stimmt und wer dafür geradesteht, nicht welches Werkzeug formuliert hat. Genau diese Wertung schreibt Artikel 50 fest.

Wie kennzeichnet man KI-Inhalte in der Praxis?

Person hält eine Sony-Videokamera mit angebautem Richtmikrofon in die Kamera, maschinenlesbare Kennzeichnung nach EU AI Act muss direkt in der Datei verankert sein. Rote Beleuchtung von links, dunkler Hintergrund.
Sony FX3 mit Mikrofon: Kameras dieser Klasse signieren Aufnahmen seit Ende 2025 direkt bei der Erfassung, die FX3 gehört zur ersten Welle mit Video-Content-Credentials. Foto: Studio 1

Ein Textzusatz wie „Erstellt mit KI“ reicht für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 nicht aus. Verlangt ist eine technisch auslesbare Markierung der Datei selbst, robust genug, um Plattform-Kompression und Weiterverarbeitung zu überstehen. Der De-facto-Standard dafür heisst Content Credentials, entwickelt von der Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA). Die Technologie verankert kryptografisch signierte Metadaten direkt im Dateiformat: welches Tool den Inhalt erzeugt hat, wann und mit welchen Bearbeitungsschritten.

Adobe hat Content Credentials bereits in mehrere Werkzeuge integriert, die in der Videoproduktion alltäglich im Einsatz sind. Seit der Beta von Mitte 2024 können Premiere Pro und Media Encoder beim Export Content Credentials einbetten, bei Sequenzen mit generativen Firefly-Assets geschieht das automatisch, und Adobe baut den Workflow seither kontinuierlich aus. Wie der Export im Detail funktioniert, zeigt die offizielle Anleitung. LinkedIn und TikTok haben den C2PA-Standard ebenfalls übernommen. DaVinci Resolve bietet dagegen Stand heute (Version 21) keine Content-Credentials-Integration, wer dort exportiert, liefert ohne Herkunfts-Manifest aus, und auch signiertes Quellmaterial verliert beim Export seine Kette.

Export-Dialog von Adobe Premiere Pro mit hervorgehobenem Content-Credentials-Bereich: Die Option «Apply Content Credentials preferences at export» ist aktiviert, unten rechts bestätigt «Content Credentials: Applied» die Einbettung in die Videodatei.
Export in Premiere Pro: Im Bereich «Content Credentials» wird die Kennzeichnung beim Export aktiviert, unten rechts bestätigt «Applied» die Einbettung. Screenshot: Studio 1

Auch die grossen Plattformen agieren parallel zur Gesetzgebung: YouTube verlangt seit 2024 von Creators, beim Upload anzugeben, ob ein Video realistisch wirkende KI-Inhalte enthält, und blendet sonst selbst ein „Altered or synthetic content“-Label ein. Wer die Angabe wiederholt verweigert, riskiert laut YouTube Sanktionen bis zur Sperrung aus dem Partnerprogramm.

Beweist ein fehlendes Credential, dass KI im Spiel war?

Nein, der Umkehrschluss gilt nicht. Der AI Act verpflichtet dazu, KI-Inhalte zu kennzeichnen; einen Echtheitsnachweis für real gedrehtes Material verlangt er nicht. Fehlende Content Credentials sind deshalb kein KI-Verdacht: Metadaten gehen beim Screenshot, beim Messenger-Versand oder in älteren Schnitt-Workflows schlicht verloren. Fälschungssicher ist der Standard nur in eine Richtung: Die kryptografische Signatur lässt sich praktisch nicht nachahmen, wohl aber restlos entfernen. Content Credentials können also belegen, dass etwas echt ist, ihr Fehlen beweist nichts. Plattformen stützen sich darum auf eine Kombination aus mitgelieferten Credentials, eigenen Erkennungsmodellen und der Selbstdeklaration beim Upload.

In Nachrichtenredaktionen dreht sich die Logik gerade um: Wer Material mit belegbarer Herkunft liefert, verschafft sich einen Vertrauensvorsprung. Die Europäische Rundfunkunion EBU, zu der auch die SRG gehört, arbeitet mit C2PA als Verifikationswerkzeug gegen Desinformation. Die Kamerahersteller ziehen nach: Sony hat Ende Oktober 2025 als erster Hersteller Video-Content-Credentials per Firmware ausgeliefert, zunächst für a1 II, a9 III, FX3, FX30 und den Camcorder PXW-Z300, weitere Modelle folgen 2026. Die Signatur entsteht direkt bei der Aufnahme, eine 3D-Tiefenprüfung soll sogar erkennen, ob wirklich eine reale Szene vor der Linse stand und nicht ein abgefilmter Bildschirm. Eingerichtet wird das über eine digitale Signatur-Lizenz und die Creators‘-App, verfügbar für alle, nicht nur für Nachrichtenagenturen.

Für Creators ohne eine solche Kamera entsteht daraus kein rechtliches Problem: Eine Pflicht zur Herkunfts-Signatur von echtem Material gibt es nicht. Mittelfristig dürfte signiertes Material aber dort zum Qualitätsmerkmal werden, wo Echtheit den Wert ausmacht, im Journalismus, bei Agentur-Footage und überall, wo Redaktionen fremdes Material übernehmen.

Was passiert bei Verstössen gegen die Kennzeichnungspflicht?

Verstösse gegen Artikel 50 können laut Artikel 99 Absatz 4 des AI Act mit Bussgeldern bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Das ist niedriger als der Bussgeldrahmen für verbotene KI-Praktiken, der bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes liegt, wie eine Analyse von Datenschutz-Generator zur Bussgeldberechnung aufzeigt. Die konkrete Höhe im Einzelfall hängt von Umständen wie Schwere und Vorsatz ab: Eine Einzelperson, die versehentlich ein Deepfake nicht kennzeichnet, dürfte deutlich glimpflicher davonkommen als ein Unternehmen mit systematischer Täuschungsabsicht.

Kleine und Kleinstunternehmen sollen laut dem laufenden Digital-Omnibus-Entwurf von einer automatischen Bussgeldreduktion profitieren, 50 Prozent für KMU und 75 Prozent für Kleinstunternehmen, wie die Kanzlei Lausen berichtet. Eine förmliche Abmahnpraxis vor Bussgeldfestsetzung ist aktuell nicht vorgesehen.

Welche Ausnahmen gelten für Kunst, Satire und Redaktion?

Für Video-Profis mit kreativem Anspruch ist die wichtigste Ausnahme jene für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke. Sie befreit nicht komplett von der Kennzeichnungspflicht, sondern erlaubt eine reduzierte, weniger aufdringliche Form der Offenlegung, die das Werkerlebnis nicht stört. Ein Sketch mit gefaktem Prominenten-Voice braucht also weiterhin eine Kennzeichnung, aber sie muss nicht die Pointe zerstören.

Für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt die Kennzeichnungspflicht komplett, wenn ein Mensch redaktionell geprüft hat und die Verantwortung dafür trägt. Klassische Marketingtexte oder Produktbeschreibungen fallen in der Regel gar nicht erst unter diese Pflicht, solange sie nicht dem Zweck dienen, die Öffentlichkeit über gesellschaftlich relevante Themen zu informieren. Die Grenze ist allerdings nicht immer trennscharf, etwa bei Unternehmensblogs zu politischen oder gesellschaftlichen Fragen.

FAQ

Muss ich jedes mit KI erstellte Bild oder Video kennzeichnen?

Nein. Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte. Massgeblich ist, ob der Inhalt öffentlich verbreitet wird, ob er täuschend echt wirkt (Deepfake-Definition) und ob ein Mensch den Inhalt redaktionell überarbeitet und verantwortet hat. Rein interne oder private KI-Nutzung fällt generell nicht unter Artikel 50.

Gilt der EU AI Act auch für mich als Schweizer Content Creator?

Ja, sobald deine Inhalte in der EU sichtbar oder nutzbar sind. Der AI Act folgt dem Marktortprinzip: Entscheidend ist nicht dein Firmensitz, sondern wo dein Content ankommt. Wer auf Social Media EU-Publikum erreicht oder Kunden mit EU-Bezug betreut, sollte die Pflichten aus Artikel 50 kennen.

Reicht ein Wasserzeichen oder ein Hinweis „Erstellt mit KI“ im Text?

Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 reicht ein reiner Texthinweis nicht aus. Verlangt ist eine technisch auslesbare Markierung in der Datei selbst, etwa über den Content-Credentials-Standard (C2PA), die auch nach Plattform-Kompression erkennbar bleibt. Wichtig für die Einordnung: Diese technische Pflicht liegt beim Anbieter des KI-Tools, nicht bei dir als Creator, Werkzeuge wie Firefly betten die Markierung automatisch ein. Du musst keine eigenen Credentials erzeugen, solltest die automatischen Marker aber nicht absichtlich entfernen und täuschend echte Inhalte zusätzlich sichtbar offenlegen.

Was bedeutet die Ausnahme für Satire und künstlerische Werke konkret?

Satirische, künstlerische oder fiktionale Deepfakes müssen weiterhin offengelegt werden, aber in einer Form, die das Werkerlebnis nicht stört. Es handelt sich um eine reduzierte, nicht um eine vollständige Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht.

Was passiert mit den Content Credentials, wenn ich KI-Material in ein echtes Video schneide?

Das Credential wird nicht verweigert, es protokolliert. Content Credentials sind kein Echt-oder-Fake-Siegel, sondern ein Herkunftsprotokoll: Das Export-Manifest führt die einzelnen Zutaten auf, etwa kamerasigniertes Originalmaterial neben einem KI-generierten Asset, und vermerkt generative Bearbeitungen. In Premiere Pro und Media Encoder bleiben gültige Credentials C2PA-konformer Quellclips über Import, Schnitt und Export erhalten, Firefly-Anteile werden automatisch als KI ausgewiesen. Wer das Video prüft, sieht also nicht nur «echt» oder «KI», sondern welcher Teil woher stammt.

Braucht meine Kamera Content Credentials, damit ich konform bin?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht betrifft KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, für echtes Kamera-Material verlangt der AI Act keinen Herkunftsnachweis. Kamera-Signaturen wie Sonys Video-Content-Credentials (seit Ende 2025 unter anderem für FX3 und FX30) sind ein freiwilliges Echtheits-Plus, das vor allem im News-Umfeld an Bedeutung gewinnt.

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